Mein Maskottchen ist der Gefahrgutbeauftrage von LEGO. Er sitzt auf meinem Schreibtisch und wacht darüber, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Den Beginn unserer wunderbaren Freundschaft sehen Sie hier (und über die Schwierigkeiten, zueinander zu finden erfahren Sie hier mehr)

Freitag, 13. Januar 2012

Eigentlich ist es doch ganz einfach:

(Fast) ganz Deutschland ist sich einig: Der Bundespräsident hat das Amt beschädigt, die vielbeschworene "Würde des Amtes" ist in Misskredit geraten. Man könnte auch sagen: Er hat das Amt des Bundespräsidenten durch den Schmutz gezogen, herabgesetzt, herabgewürdigt, es ist in Verruf geraten und mit Schmutz beworfen worden.....
Weshalb ich das hier so detailliert schreibe? All dies sind - laut Duden - Synonyme für "verunglimpfen".
Verunglimpfung? Da war doch was....
Ja klar, §90 des Strafgesetzbuches:

 Verunglimpfung des Bundespräsidenten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften
11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von
drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Voraussetzung:
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.

Wenn nun also der Bundespräsident die Ermächtigung dazu gäbe, dass gegen ihn selber wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten ermittelt werden kann, und man zu der wahrscheinlichen Einsicht kommt, dass dieser Tatbestand erfüllt wurde, dann tauscht er sein Schloss gegen schwedische Gardinen. Und da ein amtierender Bundespräsident nicht gegen Bundesgesetze verstossen darf würde das Bundesverfassungsgericht ihn des Amtes für verlustig erklären.

Wie gesagt, eigentlich ist es doch ganz einfach.....

(mit Dank an Dicki für Recherche-Hilfe)



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