... oder "Wie verprellt man am besten seine Stammkundschaft?" Der Reihe nach:
UPDATE: Kuckst Du hier:
PR-Gau im Heidepark: Wie verprelle ich meine Stammkunden
Screenshot Homepage Heidepark vom 20.02.12 |
Offiziell öffnet der Freizeitpark Heidepark Soltau am 31.3.2012 seine Pforten. Doch für Inhaber von Jahreskarten gibt es ein sogenanntes Pre-Opening, am 24./25.03. Beworben wird es auf der Homepage als "Exklusiv für Jahreskarten-Inhaber".
Was versteht man unter "exklusiv"?
Der Duden erklärt es so, wie auch ich es verstehe: "ausschließlich einem bestimmten Personenkreis oder bestimmten Zwecken, Dingen vorbehalten, anderen [Dingen] nicht zukommend"
Genau SO haben wir es auch verstanden, nach kurzem Überlegen unsere Jahreskarten für den Heidepark verlängert und ein Doppelzimmer im parkeigenen Piratenhotel Port Royal gebucht. Voller Vorfreude auf zwei exklusive Tage im Heidepark.
Doch um so größer war das Erstaunen, dass man im Heidepark wohl etwas vollkommen anderes unter "exklusiv" versteht. So kann man problemlos im Internet über die Homepage ein Hotelzimmer und als "Zusatzleistung" ein stark ermäßigtes Tagesticket zum Preis von 25,- Euro (statt normal 38,- Euro) buchen.
Screenshot Buchungsseite des Hotel Port Toyal im Heidepark vom 20.03.12 |
Screenshot Homepage ffn |
Doch das war den Heidepark-Betreibern wohl noch nicht "exklusiv" genug. So werden an diesem exklusiven Jahreskarten-Tagen auch mal eben 250 Tickets an die Hörer eines niedersächsischen Radio-Senders verschenkt, zudem kann JEDER Hörer des Senders nach Nennung eines Codes ebenfalls in den Genuss von stark ermäßigten Tagestickets kommen.
Tja, und nun werfen wir mal einen kurzen Blick in den Text des "Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb"
Geschäftliche Handlungen gegenüber Verbrauchern sind jedenfalls dann unzulässig, wenn sie nicht der für den Unternehmer geltenden fachlichen Sorgfalt entsprechen und dazu geeignet sind, die Fähigkeit des Verbrauchers, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden, spürbar zu beeinträchtigen und ihn damit zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. Dabei ist auf den durchschnittlichen Verbraucher oder, wenn sich die geschäftliche Handlung an eine bestimmte Gruppe von Verbrauchern wendet, auf ein durchschnittliches Mitglied dieser Gruppe abzustellen.
Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt. Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält:
die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen;
Zusammenfassung: Ich bin ein durchschnittlicher Verbraucher, gewiss, und wenn eine Dienstleistung beworben wird mit "exklusiv", dann verstehe ich das auch als "exklusives Angebot NUR für Jahreskarteninhaber", und habe aus diesem Grund, und nur aus diesem Grund meine Jahreskarte verlängert und den Hotelaufenthalt gebucht. Ich (und nicht nur ich, die Empörung wächst) fühle mich vom Heidepark getäuscht. Verarscht und belogen!
1. Akt: Wir bitten den Heidepark schriftlich, unsere Hotelbuchung kostenfrei zu stornieren und unsere zwei Tage zuvor erworbenen Jahreskarten zurückzunehmen und uns den Kaufpreis zu erstatten.
Auf Antwort warten wir.
2. Akt: In diversen Freizeitpark-Foren mehren sich die Unmutsbezeugungen (Zitat: " ich bin verärgert..Etikettenschwindel kann man dieses auch nennen." und "Soll das dann heißen, der Jahreskartentag ist nur eine "Verarschung", nur um vielleicht noch einige Jahreskarten zu verkaufen und dann darf doch jeder rein? Wenn das so ist, dann war das meine letzte Jahreskarte von Merlin und bestimmt auch einer meiner letzten Besuche im Heide Park."
3. Akt: Ich poste eine dazugehörige Frage auf der Facebookseite des Heideparks, innerhalb kurzer Zeit erhalte ich viele zustimmende und ebenfalls empörte Kommentare.Und irgendwann auch eine Antwort des Heideparks:
Screenshot der Facebook-Seite des Heideparks |
Selbstverständlich wirbt man IMMER NOCH auf der Homepage des Heideparks für das Pre-Opening "Exklusiv nur für Jahreskarten-Inhaber".
Der deutsche Werberat ist informiert.
... und zur "Strafe" hier lustige Videos von Dicki und Tobi aus anderen Freizeitparks, zunächst der Dicki in Thors Hammer im Djurs Sommerland:
... und hier der Dicki und der Tobi in der Blue Fire im Europapark:
... und Dicki im Rio Dorado im Hansapark:
PS: Und auf Facebook entlädt sich gerade ein tüchtiger Shitstorm :-))))
T-Shirts sollen gedruckt werden mit der Aufschrift
Screenshot Facebookseite des Heideparks UPDATE: Es wird irgendwie nicht besser, nun wirbt man auf der Homepage des Heideparks mit folgendem Banner: |
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